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Warum ein NPD-Verbot geboten ist

Ein zerrissenes Wahlplakat der NPD hängt an einem Laternenmast in Weimar.

Die wehrhafte Demokratie wehrt sich zu wenig. Von einem Parteiverbot darf man sich allerdings nicht zu viel erwarten.

Kommentar von Heribert Prantl

Wenn es um Hass und Hetze geht, fallen einem heute ganz andere Kürzel ein als “NPD”; es redet ja derzeit kaum einer von ihr; alle reden von der AfD und von Pegida. Das wird sich aber in der kommenden Woche ändern: Die NPD wird in aller Munde sein – und zwar nicht deswegen, weil diese Partei etwa am Montag in ganz Deutschland fremdenfeindliche Demonstrationen anführt; sondern deswegen, weil am Dienstag vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eine historische Verhandlung beginnt.

Das höchste deutsche Gericht prozessiert drei Tage lang darüber, ob die NPD wegen Verfassungsfeindlichkeit verboten werden muss. Es geht um Grundfragen der Demokratie, es geht um das dritte Parteiverbot in der Geschichte der Bundesrepublik: 1952 wurde die rechtsextremistische Sozialistische Reichspartei SRP verboten, 1956 die Kommunistische Partei Deutschlands KPD.

Hinkt die Klage gegen die NPD der Wirklichkeit hinterher?

Das ist lange her; das war in den jungen, in den wackeligen Jahren der Bundesrepublik. Ist die NPD, sechs Jahrzehnte später, diesen Aufwand wert? Wäre es nicht besser, die wehrhafte Demokratie würde ihre Wehrhaftigkeit auf andere Weise und an anderen Objekten beweisen? Ist der nun beginnende große Karlsruher Bohei nicht ein großer Irrtum, eine Aberratio?

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Ist dieses Verbotsverfahren nicht ein untauglicher Versuch am untauglichen Objekt, am falschen Ort und zur falschen Zeit? Hinkt nicht die Klage gegen die NPD der Wirklichkeit hinterher? Ist dieses Verbotsverfahren, wegen der großen Aufmerksamkeit, zu der es der NPD wieder verhelfen wird, womöglich gar eine Art Gebrechlichkeitspflegschaft für eine Partei, die schon einmal stärker war als heute?

Das Verfahren ist wichtig und richtig

All diese Fragen sind nicht von der Hand zu weisen. Trotzdem ist dieses Verfahren wichtig und richtig: Die NPD bildet nach wie vor die Kernorganisation des Rechtsextremismus in Deutschland. Und das Karlsruher Verfahren wird ja nicht nur über das Verbot dieser Partei entscheiden; das Urteil wird auch aufzeigen müssen, wie weit eine rechtsextreme Partei in Deutschland gehen kann, bis sie das Parteienprivileg verliert.

NPD-Existenz hängt an Karlsruhe

NPD-VerbotsverfahrenWarum es so schwierig ist, die NPD zu verbieten

Die Partei erzeuge eine “Atmosphäre der Angst”, argumentiert die Anklage – doch das muss sie erst einmal beweisen. Die NPD hat für den Prozess einige “Knaller” angekündigt.

Wie lange kann eine Organisation unter dem Mantel und Schutz dieses Privilegs aggressiv kämpferisch gegen das Grundgesetz auftreten? Darf es sein, dass unter diesem Mantel Gewalttaten gegen Flüchtlinge Vorschub geleistet wird? Auch dazu muss dieses Verbotsverfahren gegen die NPD Aussagen treffen. Und das hat Bedeutung für neue Parteiengebilde rechts außen.

Das Gericht beantwortet eine demokratische Schicksalsfrage

Es geht darum, wo der Schutz für eine Partei endet, weil der Schutz für die Menschen beginnen muss, gegen die diese Partei agitiert. Es geht darum, ob und wann die Repression gegen eine Partei aus Gründen der Prävention für deren Opfer notwendig ist; das ist vorbeugender Opferschutz. In einer Zeit, in der in Deutschland jeden Tag drei Anschläge gegen Flüchtlinge und ihre Unterkünfte verübt werden, hat das höchste Gericht incidenter eine demokratische Schicksalsfrage zu beantworten.

Entweder es urteilt “Bis hierher und nicht weiter”. Oder es urteilt: “Bis hierher und noch weiter”. Also: Wann beginnt der Missbrauch der Parteienfreiheit? Wie stellt man diesen Missbrauch fest – und wie reagiert man darauf? Mit der gelassenen Dickfelligkeit eines Staates, der seit den tapsigen Anfangsjahren um einiges gereift ist? Oder besser mit der Sensibilität einer Demokratie, die weiß, dass sich ein starker Staat dadurch auszeichnet, dass er die Schwachen schützt?

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